Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Hundemotel Ludwig

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss (Online und Messenger)

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Betreuung von Hunden, die zwischen dem Hundemotel Ludwig (nachfolgend „Tierpension“ genannt) und dem jeweiligen Hundebesitzer (nachfolgend „Tierhalter“ genannt) geschlossen werden.

1.2. Der Vertragsschluss kann über die Website der Tierpension oder über elektronische Kommunikationswege (z. B. WhatsApp, E-Mail) erfolgen.

1.3. Bei einer Buchung über die Website gestaltet sich der technische Ablauf wie folgt:

 Der Tierhalter wählt den gewünschten Betreuungszeitraum und die Leistungen aus.

 Im nächsten Schritt gibt der Tierhalter seine persönlichen Daten sowie die Daten des Hundes ein.

 Vor dem Absenden der Buchung werden dem Tierhalter alle Daten in einer Zusammenfassung angezeigt. Eingabefehler können hier über die Tastatur- und Mausfunktionen oder über Zurück-Buttons korrigiert werden.

 Durch das Anklicken des kostenpflichtigen Buchungsbuttons (z. B. „Zahlungspflichtig buchen“ oder „Kostenpflichtig buchen“) gibt der Tierhalter ein verbindliches Angebot ab.

1.4. Bei einer Buchung über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste übersendet die Tierpension dem Tierhalter ein konkretes Angebot inkl. eines Links zu diesen AGB. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Tierhalter dieses Angebot und die Geltung der AGB per Textnachricht ausdrücklich bestätigt.

1.5. In allen Fällen liegt eine verbindliche Annahme des Angebots erst vor, wenn die Tierpension die Buchung zusätzlich in Form einer Bestätigung (Rechnung) per E-Mail an den Tierhalter versendet. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Tierhalter mit der ausschließlichen Geltung dieser AGB einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Tierhalters werden nicht Vertragsbestandteil.

1.6. Das Hundemotel Ludwig ist eine rein private Einrichtung.

§ 2 Aufnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten des Tierhalters

2.1. Die Tierpension verpflichtet sich, den Hund nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes artgerecht zu halten, zu beschäftigen und im familiären Umfeld zu betreuen.

2.2. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Tierhalter Eigentümer des Hundes ist. Die Tierpension ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen, und verlässt sich auf die wahrheitsgemäßen Angaben des Tierhalters.

2.3. Die Betreuung ist aus Kapazitäts- und Raumgründen ausschließlich unter folgenden, zwingend einzuhaltenden Voraussetzungen möglich:

 Körperliche Merkmale: Der Hund hat ein Maximalgewicht von 20 kg nach offiziellem Rasseprofil, ist mindestens 12 Monate alt und in der Lage, Treppen zu steigen.

 Gesundheit: Vorlage eines EU-Heimtierausweises mit allen aktuell notwendigen Impfungen. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten, parasitenfrei und wurmfrei (aktuelle Wurmkur) sein. Chronische oder andauernde Erkrankungen, die eine intensive medizinische Betreuung, permanente Überwachung oder eine räumliche Isolation erfordern, schließen eine Aufnahme aus, da die Einrichtung hierfür nicht ausgestattet ist.

 Verhalten: Der Hund is sozialverträglich, freundlich gegenüber fremden Menschen und Hunden, anpassungsfähig und zeigt keine extremen Verlassenheitsängste.

 Hygiene: Der Hund ist ausnahmslos stubenrein. Für die Betreuung von Hunden mit Inkontinenz oder mangelnder Stubenreinheit ist die Einrichtung nicht ausgestattet.

 Dokumente: Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie (für Hunde aus Berlin) der Registrierung im Berliner Hunderegister.

 Ein vorheriges, erfolgreiches Kennenlern-Treffen hat stattgefunden.

2.4. Der Tierhalter ist verpflichtet, sämtliche Besonderheiten (insb. Medikamentengabe, spezielle Fütterung, Verhaltensauffälligkeiten) vorab vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 3 Abbruch der Betreuung durch die Tierpension

3.1. Erfüllt der Hund die in § 2.3 genannten Voraussetzungen nicht (z. B. durch aggressives Verhalten, massive psychische Auffälligkeiten, fehlende Stubenreinheit oder das Auftreten bzw. Bekanntwerden einer ansteckenden oder andauernden Krankheit, die mangels Isolationsmöglichkeiten eine Gefährdung für die Gesundheit der anderen anwesenden Hunde darstellt) oder hat der Tierhalter diesbezüglich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, behält sich die Tierpension das Recht vor, den Betreuungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

3.2. Der Tierhalter oder eine von ihm benannte Ersatzperson ist in diesem Fall verpflichtet, den Hund nach Aufforderung unverzüglich abzuholen.

3.3. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Betreuungskosten besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Tierhalter weist nach, dass der Tierpension geringere Aufwendungen entstanden sind. Entstehen durch den Abbruch der Betreuung Mehrkosten (z. B. weil der Hund mangels Abholung durch den Halter zum Schutz der anderen Tiere extern in einer Tierklinik oder einer Pension mit Isolationsstation untergebracht werden muss), sind diese Kosten sowie der Transportaufwand vollumfänglich vom Tierhalter zu tragen.

§ 4 Tierärztliche Versorgung und Notfälle

4.1. Jede bekannte Erkrankung oder ein Krankheitsverdacht vor Beginn der Betreuung ist der Tierpension zwingend mitzuteilen.

4.2. Im Falle einer akuten Erkrankung oder Verletzung des Hundes während des Aufenthaltes ist die Tierpension berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen einen Tierarzt zu konsultieren. Die Auswahl des Tierarztes erfolgt durch die Tierpension unter alleiniger Berücksichtigung der medizinischen Dringlichkeit und der kurzfristigen Erreichbarkeit. Individuelle Wünsche des Tierhalters zur Tierarztwahl können aus logistischen Gründen (z. B. weite Anfahrtsstrecken) nicht berücksichtigt werden, sofern dies das Tierwohl gefährdet.

4.3. Informationspflicht: Die Tierpension verpflichtet sich, den Tierhalter bei Notfällen umgehend zu informieren. Bei planbaren oder nicht lebensbedrohlichen Tierarztbesuchen erfolgt die Information spätestens innerhalb von 24 Stunden. Der Tierhalter ist verpflichtet, für die Dauer der Betreuung aktuelle Notfallkontaktdaten zu hinterlegen und erreichbar zu sein. Ist der Tierhalter nicht erreichbar, ist die Tierpension von der Haftung für Verzögerungen bei der Informationsübermittlung befreit.

4.4. Kosten: Sämtliche durch einen Tierarztbesuch entstehenden Fremdkosten (Tierarztleistungen gemäß GOT, Medikamente, Klinikkosten) trägt der Tierhalter in voller Höhe. Für den zeitlichen Aufwand der Begleitung und den Transport berechnet die Tierpension eine Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 EUR pro angefangener Stunde zuzüglich anfallender Fahrtkosten.

§ 5 Reservierung, Preise, Zahlung und Stornierung

5.1. Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos. Die Zahlung ist spätestens am Tag der Anreise oder zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum per Kreditkarte, Überweisung, Karte vor Ort oder Apple/Google Pay zu leisten.

5.2. Anzahlung: Bei Buchungen, die ab der initialen Buchungsanfrage mehr als 45 Tage in der Zukunft liegen und einen Zeitraum von 7 Tagen oder mehr umfassen, ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises im Voraus zur Reservierungssicherung zu leisten. Diese Anzahlung wird im Falle einer späteren Stornierung auf die Ausfallentschädigung gemäß § 5.4 angerechnet.

5.3. Saisonzuschläge: An Ostern sowie im Zeitraum vom 24.12. bis zum 02.01. des jeweiligen Jahres fallen gesonderte Saisonzuschläge an, die im Buchungsprozess automatisch ausgewiesen werden.

5.4. Stornierungsbedingungen:

 Eine Stornierung bis 14 Werktage vor dem vereinbarten Anreisetag (Check-in) ist kostenfrei.

 Bei einer späteren Stornierung (weniger als 14 Werktage) wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages fällig.

 Bei einer Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise (No-Show) sind 100 % der Buchungskosten zu zahlen.

5.5. Vorzeitige Abholung: Holt der Tierhalter den Hund vorzeitig ab, erfolgt keine Erstattung der restlichen Buchungskosten, da der Platz für den Hund freigehalten wurde; es sei denn, der Tierhalter weist nach, dass die Tierpension Aufwendungen erspart oder den Betreuungsplatz anderweitig vergeben hat.

Ausnahme Premium-Hundebetreuung: Bei gebuchter Premium-Option erhält der Tierhalter bei vorzeitiger Abholung ein Guthaben für bis zu 3 Nächte, das für eine zukünftige Buchung verwendet werden kann. Eine Barauszahlung dieses Guthabens ist ausgeschlossen.

5.6. Gutscheine: Gutscheine sind ausschließlich über das Online-Buchungssystem einlösbar. Gratis-Gutscheine (z. B. aus Newsletter-Aktionen) können jederzeit ihre Gültigkeit verlieren. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

§ 6 Haftung der Tierpension und des Tierhalters

6.1. Die Haftung der Tierpension für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Tierpension beruhen, ist unbeschränkt.

6.2. Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden) haftet die Tierpension nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

6.3. Die Tierpension haftet ausdrücklich nicht für Verletzungen oder den Tod des Hundes, die durch Auseinandersetzungen mit anderen Hunden entstehen, sofern der Tierpension kein Verschulden gemäß § 6.1 oder 6.2 nachzuweisen ist. Der Aufenthalt des Hundes im Rudel erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters.

6.4. Der Tierhalter haftet als Tierhalter gemäß § 833 BGB für sämtliche von seinem Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden an der Einrichtung des Hundemotels Ludwig oder an Dritten (z. B. anderen Hunden oder Mitarbeitern). Notwendige Reparatur- oder Tierarztkosten sind vom Tierhalter zu erstatten.

§ 7 Film-, Bild- und Tonaufnahmen & Updates

7.1. Der Tierhalter stimmt der Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seines Hundes, die während des Aufenthaltes im Hundemotel Ludwig erstellt wurden, für Werbe- oder Dokumentationszwecke ausdrücklich zu. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

7.2. Die Tierpension stellt nach eigenem Ermessen gelegentlich Updates (z. B. per WhatsApp) zur Verfügung. Ein Anspruch auf tägliche Updates besteht nur bei Buchung der Premium-Hundebetreuung.

§ 8 Schlussbestimmungen und Streitschlichtung

8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

8.3. Online-Streitbeilegung (OS): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Stand: April 2026